Ein Anhänger mit Bremsanlage gilt als gebremst, ohne Bremsanlage als ungebremst. Ungebremst darf ein Anhänger höchstens 750 kg zulässige Gesamtmasse haben. Außerdem darf er samt Ladung höchstens halb so viel wiegen wie Ihr Auto, gerechnet mit dem Leergewicht plus 75 kg für den Fahrer.
Bei einem gebremsten Anhänger darf die Anhängelast die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos nicht überschreiten, bei Pkw zusätzlich höchstens 3.500 kg betragen. Meist ist der Wert in Feld O.1 des Fahrzeugscheins die engere Grenze.
