Den Wert für den Anhänger finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers in den Feldern F.1 und F.2 sowie in der Betriebserlaubnis. Maßgeblich ist immer dieser Wert, nicht das Gewicht, das gerade auf dem Anhänger liegt. Danach richtet sich auch, welcher Führerschein reicht.

Zulässige Gesamtmasse (zGM)
Auch bekannt als Zulässiges Gesamtgewicht, zGG, Gesamtmasse, Gesamtgewicht
Kurz gesagt
So schwer darf der Anhänger inklusive Ladung höchstens sein.
Das gehört dazu
- Nutzlast Die Nutzlast gibt das Gewicht an, das man zusätzlich auf den Anhänger laden darf.
- Eigengewicht Das Eigengewicht ist das Gewicht des Anhängers ohne Ladung, auch Leergewicht genannt. Im Fahrzeugschein steht es als Leermasse in Feld G.
- Anhängelast Die Anhängelast sagt, wie viel Gewicht ein Auto höchstens ziehen darf. Im Fahrzeugschein des Autos steht sie getrennt für gebremste und ungebremste Anhänger.
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